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KfW-Förderung bei Neubau und Immobilien­sanierung in Kiel und Rendsburg

Beratung vom Experten im Raum Rendsburg und Kiel

Ob Neubau oder Immobiliensanierung: Sicher möchten Sie kein Geld verschenken! Anfang 2020 wurden die Förderkonditionen der KfW für den Neubau oder die Sanierung eines Hauses deutlich erhöht – das sollten Sie sich zunutze machen. Und wir unterstützen Sie dabei: mit unserer individuellen Beratung!

Leistungen von ConsulTherma zur Erlangung der KfW-Förderung:

  • Umfangreiche Beratung bei der Informationsflut der Förderbedingungen
  • Neutralität bei der Beratung
  • Schnelle und termingerechte Erstellung des Förderantrages
  • Beantwortung aller Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Förderantrag
  • Erstellung des Verwendungsnachweises nach Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme
  • Beantragung der Auszahlung der Zuschüsse

Wer darf Anträge bei der KfW einreichen?

Mit der Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens (bis zum Verwendungsnachweis) ist ein anerkannter Sachverständiger zu beauftragen. Vorsicht! Nicht jeder Sachverständige oder Energieberater ist in der Expertenliste aufgeführt, die aber Voraussetzung für die Erstellung eines KFW-Förderantrags ist. Mit ConsulTherma gehen Sie auf Nummer sicher!

Inhaltsverzeichnis
  • Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Zuschuss nach KfW Programm 430
    • Tilgungszuschuss nach KfW Programm 151/152
  • Neubau von Wohnhäusern
    • Tilgungszuschuss nach KfW Programm 153
  • Förderung Baubegleitung KfW Programm 431
  • Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden
    • Tilgungszuschuss nach KfW Programm 276/277/278
  • Bafa Förderung Marktanreizprogramm
  • Förderbeispiele KfW
Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen

Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern

Privatpersonen werden gefördert, wenn diese:

  • Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung sind
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind

Bei der Immobiliensanierung haben Sie die Wahl zwischen einem direkten Zuschuss oder einem Kredit.

Zuschusshöhe gemäß KfW Programm 430

Es gilt: Je besser die künftige Energieeffizienz Ihrer sanierten Immobilie ist, desto höher ist auch der Investitionszuschuss:

MaßnahmeInvestitionszuschuss in %geförderte Kosten je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 5540 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 7035 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 8530 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 10027,5 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 11525 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal25 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 120.000 Euromaximal 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen20 % Ihrer förderfähigen Kosten von maximal 50.000 Euromaximal 10.000 Euro

Bitte beachten Sie, dass Zuschussbeträge erst ab 300 Euro ausgezahlt werden. Nähere Einzelheiten besprechen wir gerne in einem persönlichen Gespräch. Gemeinsam finden wir das für Sie optimale Maßnahmenpaket für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben!

Sanierung von sonstigen Wohnhäusern

Tilgungszuschuss gemäß KfW Kreditprogramm 151/152

Sie werden gefördert, wenn Sie:

  • eine Wohnimmobilie sanieren
  • Ersterwerber von saniertem Wohnraum sind
  • Contracting-Geber sind

Der Tilgungszuschuss reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. So müssen Sie nicht den gesamten Betrag zurück­zahlen und sparen Geld! Es gilt: Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach der Sanierung, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus:

MaßnahmeTilgungszuschuss in %Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 5540 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 48.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 7035 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 42.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 8530 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 36.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 10027,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 33.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 11525 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus Denkmal25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 30.000 Euro
Einzelmaßnahmen20 % von maximal 50.000 Euro Kreditbetragbis zu 10.000 Euro

Den Tilgungszuschuss wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens gutgeschrieben. Überweisung oder Barauszahlung sind nicht möglich. Details besprechen wir gerne bei der persönlichen Beratung!

Förderung beim Neubau von Wohnhäusern

Tilgungszuschuss gemäß KfW Kreditprogramm 153

Im Falle von Wohnhäusern erhalten Sie eine Förderung, wenn:

  • Sie eine Wohnimmobilie bauen,
  • Sie der Ersterwerber einer neu errichteten Wohnimmobilie sind
  • Sie der Contracting-Geber sind

Mittels Tilgungszuschuss sparen Sie beim Bau eines Wohnhauses Geld: Er reduziert Ihr Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Ergo müssen Sie nicht den gesamten Betrag zurückzahlen. Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer neuen Immobilie, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus:

MaßnahmeTilgungszuschuss in %Tilgungszuschuss in Euro je Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 40 Plus25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 30.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 4020 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 24.000 Euro
KfW-Effizienzhaus 5515 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetragbis zu 18.000 Euro

Den Tilgungszuschuss erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Vorhabens. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich. Ihr persönliches Maßnahmenpaket besprechen wir im Zuge unserer Beratung!

Förderung bei der Baubegleitung

Zuschuss gemäß KfW Programm 431

Diesen Zuschuss erhält jeder, der für die energetische Immobiliensanierung oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses ein entsprechendes Förderprodukt nutzt. Das sind im Folgenden:

  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitions­zuschuss (430)
  • Energieeffizient Bauen (153)

Für die qualifizierte Baubegleitung werden Zuschüsse in Höhe von 50 % Ihrer Kosten für den Experten (bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben) gewährt. Die Zuschussbeträge können erst ab einer Höhe von 300 Euro ausgezahlt werden.

Neubau und Sanierung von Nichtwohngebäuden

Tilgungszuschuss gemäß KfW Kreditprogrammen

Folgende Programm stehen zur Wahl:

  • Neubau 276
  • Sanierung Effizienzgebäude 277
  • Sanierung mit Einzelmaßnahmen 278

Die Programme wenden sich an:

  • Wirtschaftliche Unternehmen im In- und Ausland, die sich überwiegend in Privatbesitz befinden
  • Freiberufler
  • Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen

Tilgungszuschuss

Sie erhalten einen Tilgungszuschuss, wenn Sie das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes erreicht bzw. die technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen eingehalten haben. Er fällt umso höher aus, desto besser das erreichte energetische Niveau ist.

SanierungTilgungszuschuss in % der KreditsummeHöchstbetrag
KfW-Effizienzgebäude 7027,5 %275 Euro pro m²
KfW-Effizienzgebäude 10020,0 %200 Euro pro m²
KfW-Effizienzgebäude Denkmal17,5 %175 Euro pro m²
Einzelmaßnahmen20,0 %200 Euro pro m²
NeubauTilgungszuschuss in % der KreditsummeHöchstbetrag
KfW-Effizienzgebäude 555,0 %50 Euro pro m²

Nähere Einzelheiten zu den Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen erläutern wir Ihnen gerne im Zuge der persönlichen Beratung!

Neubau oder Immobiliensanierung: Nutzen Sie unsere Beratung!

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann freuen wir uns auf unseren gemeinsamen Termin in Kiel oder Rendsburg! Auch dann, wenn es um unsere weiteren Leistungen wie die Erstellung von Energieausweisen oder die Gebäudethermografie geht.

Förderung des BAFA nach dem Marktanreizprogramm

Seit 2020 fördert das BAFA den Einbau von Wärmeerzeugern auf Basis regenerativer Energien. Über den Inhalt der Förderung gibt folgende Tabelle Auskunft:

Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020
Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020

In den Unterlagen des BAFA gibt es für jede Erzeugungsart eine Reihe von Randbedingungen, die erfüllt werden müssen, wenn man die Förderung erhalten möchte. ConsulTherma unterstützt Sie bei der Antragstellung, damit Sie letztendlich einen Förderbescheid für Ihre Maßnahme erhalten.

Beispiel Sanierung Einzelmaßnahmen:

  • Dachsanierung nach KfW Programm 430
  • Kosten inklusive Mehrwertsteuer: 50.000 €
  • Zuschuss: 20 % auf 50.000 € = 10.000 €

Beispiel Effizienzhaus:

  • Sanierung des Hauses zum Effizienzhaus 55
  • Gesamtkosten der Maßnahme: 155.000 €
  • Förderfähig sind maximal 120.000 €
  • Zuschuss: 40 % von 120.000 € = 48.000 €

Unsere Google-Kunden-Rezensionen
Informieren Sie sich und bewerten Sie uns gerne

S

Sarah Buessau

Wir haben im Herbst 2022 eine perfekte Beratung zu unserem PV Anlagen Projekt erhalten. Über Bekannte sind wir auf ConsulTherma gestoßen. Nach meiner Anfrage per Mail bekam ich zügig eine Antwort und einen Anruf, in dem schon viele meiner Fragen beantwortet wurden. Ein Termin konnte innerhalb einer Woche realisiert werden, bei dem alle Möglichkeiten aufgezeigt und die beste Variante für unsere Anforderungen und Gegebenheiten erarbeitet wurden. Das Angebot hatte mich ebenfalls zeitnah erreicht. Im Vergleich zu unseren bisherigen Angeboten, war das Angebot von ConsulTherma die am besten geplante Anlage mit einem akzeptablen Preis.
Trotz allgemeiner Lieferprobleme in diesem Jahr wurde die Anlage termingerecht auf unserem Dach installiert. Die von ConsulTherma beauftragten Monteure waren sagenhaft pünktlich, schnell und haben saubere Arbeit abgeliefert.
Die Beratungskompetenz, die Zuverlässigkeit und der Rund-um-Service sind absolut empfehlenswert.
A

Adrian Kremer

Um unsere Modernisierung gut durchdacht umzusetzen, haben wir von Herrn Kremp vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Auch die KFW und BAFA Förderanträge wurden von ihm gestellt. Wir sind von seiner Arbeitsweise, dem großen Wissensschatz und seiner Begeisterung für alle Bereiche rund um das Thema Energieeffizienz schlichtweg begeistert. Während wir von anderen Energieberatern auf Spätsommer und Herbst vertröstet wurden, hat uns Herr Kremp noch am selben Tag beraten und die Anträge gestellt. Für den Sanierungsfahrplan brauchte er auch nicht einmal zwei Wochen. Er war für uns selbst am Wochenende erreichbar - hier wird Nähe zum Kunden noch groß geschrieben!
S

Sophia Fischer

Für unser Projekt beschäftigten wir Herrn Kremp als Energieberater. Als die Änderungen der Förderrichtlinien im August bevorstanden, war er es, der uns auf diese hinwies und noch schnell die bestmöglichen Fördermittel für uns beantragte. In dieser ungewissen Zeit war er selbst an den Wochenenden für uns erreichbar. Wir sind zufrieden und können ihn wärmstens empfehlen.
G

Gaspare Decaro

Auf Empfehlung haben wir Herrn Kremp für die Antragstellung der Förderung unserer neuen Heizung beauftragt. Als dann über Nacht plötzlich verfrüht unser alter Kessel ausfiel, hat Herr Kremp uns kurzerhand binnen weniger Stunden den Förderantrag und den dafür benötigten Hydraulischen Abgleich fertiggestellt und eingereicht. Großartiger Service, wir sind begeistert.
T

Thorsten J.

Sehr freundliche Zusammenarbeit. Ich habe zwar nur Emailkontakt gehabt, aber das hat völlig ausgereicht. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter
G

GRM

Mit ConsulTherma habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht - freundlicher Kontakt und der Hydrauliche Abgleich für meine Heizungsanlage wurde zügig erstellt.
04331 / 830 844
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