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Aktuellesvon ConsulTherma für Kiel und Rendsburg

Neue Antragsberechtigungen ab Mai in der Heizungsförderung für Privatpersonen – KfW Wohngebäude (458)

Voraussichtlich ab Mai können endlich auch private Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemein­schafts­eigentum Zuschüsse für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung im KfW-Programm 458 (BEG WG)erhalten.

Sprechen Sie uns frühzeitig an, wenn Sie eine Beratung zu möglichen Förderungen und der für Sie infrage kommenden Anlagentechnik wünschen.

KFW - die neue Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Welche Förderungen gibt es:

Sockelförderung von 30%

Klimageschwindigkeitsbonus von 20%

Einkommensbonus von 30%

Effizienzbonus von 5%

Die Förderungen sind miteinander kombinierbar. Der Höchstfördersatz beträgt 70% und die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 EUR (bei 55% also z.B. 16.500 EUR Förderung).

 

Hier gibt es weitere Infos und den KFW Vorab-Check zum Zuschuss!

Welche Bedingungen sind zu erfüllen:

Steigt man auf eine klima­freundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuer­baren Energien um, gibt es die Grundförderung (30%).

Den Klimageschwindigkeitsbonus (20%) gibt es beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas­heizung oder Bio­masse­heizung für selbstnutzende Eigentümer durch eine klima­freundliche Heizung ersetzen. (Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.)

Den Einkommensbonus (30%) kann bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 Euro beantragt werden.

Den Effizienz-Bonus (5%) wird für Wärmepumpen gewährt, wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird.

Mehr Fördersumme mit dem individuellen Sanierungsfahrplan

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) besagt:

Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen bleibt bei bis zu 20 % - zusammengesetzt aus dem Grundfördersatz mit 15%; plus ggf. 5 % Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Die maximal förderfähigen Ausgaben für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, aber nur, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Sollte kein iSFP vorliegen, belaufen sich die förderfähigen Ausgaben nur auf 30.000 Euro 

"Wenn ein iSFP vorhanden ist, können für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus insgesamt bis zu 90.000 Euro gefördert werden. Davon entfallen höchstens 30.000 Euro auf den Heizungstausch und maximal 60.000 Euro auf andere Effizienzmaßnahmen."

Wir helfen Ihnen gern durch den Dschungel der Förderrichtlinien. Lassen Sie sich bei uns Ihren ganz individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. 

Quelle: Bafa.de

Lesen Sie alles zu den Eckpfeilern des neuen BEG hier.

Unsere Google-Kunden-Rezensionen
Informieren Sie sich und bewerten Sie uns gerne

S

Sarah Buessau

Wir haben im Herbst 2022 eine perfekte Beratung zu unserem PV Anlagen Projekt erhalten. Über Bekannte sind wir auf ConsulTherma gestoßen. Nach meiner Anfrage per Mail bekam ich zügig eine Antwort und einen Anruf, in dem schon viele meiner Fragen beantwortet wurden. Ein Termin konnte innerhalb einer Woche realisiert werden, bei dem alle Möglichkeiten aufgezeigt und die beste Variante für unsere Anforderungen und Gegebenheiten erarbeitet wurden. Das Angebot hatte mich ebenfalls zeitnah erreicht. Im Vergleich zu unseren bisherigen Angeboten, war das Angebot von ConsulTherma die am besten geplante Anlage mit einem akzeptablen Preis.
Trotz allgemeiner Lieferprobleme in diesem Jahr wurde die Anlage termingerecht auf unserem Dach installiert. Die von ConsulTherma beauftragten Monteure waren sagenhaft pünktlich, schnell und haben saubere Arbeit abgeliefert.
Die Beratungskompetenz, die Zuverlässigkeit und der Rund-um-Service sind absolut empfehlenswert.
A

Adrian Kremer

Um unsere Modernisierung gut durchdacht umzusetzen, haben wir von Herrn Kremp vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Auch die KFW und BAFA Förderanträge wurden von ihm gestellt. Wir sind von seiner Arbeitsweise, dem großen Wissensschatz und seiner Begeisterung für alle Bereiche rund um das Thema Energieeffizienz schlichtweg begeistert. Während wir von anderen Energieberatern auf Spätsommer und Herbst vertröstet wurden, hat uns Herr Kremp noch am selben Tag beraten und die Anträge gestellt. Für den Sanierungsfahrplan brauchte er auch nicht einmal zwei Wochen. Er war für uns selbst am Wochenende erreichbar - hier wird Nähe zum Kunden noch groß geschrieben!
S

Sophia Fischer

Für unser Projekt beschäftigten wir Herrn Kremp als Energieberater. Als die Änderungen der Förderrichtlinien im August bevorstanden, war er es, der uns auf diese hinwies und noch schnell die bestmöglichen Fördermittel für uns beantragte. In dieser ungewissen Zeit war er selbst an den Wochenenden für uns erreichbar. Wir sind zufrieden und können ihn wärmstens empfehlen.
G

Gaspare Decaro

Auf Empfehlung haben wir Herrn Kremp für die Antragstellung der Förderung unserer neuen Heizung beauftragt. Als dann über Nacht plötzlich verfrüht unser alter Kessel ausfiel, hat Herr Kremp uns kurzerhand binnen weniger Stunden den Förderantrag und den dafür benötigten Hydraulischen Abgleich fertiggestellt und eingereicht. Großartiger Service, wir sind begeistert.
T

Thorsten J.

Sehr freundliche Zusammenarbeit. Ich habe zwar nur E-Mail kontakt gehabt, aber das hat völlig ausgereicht. Ich empfehle Sie auf jeden Fall weiter
G

GRM

Mit ConsulTherma habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht - freundlicher Kontakt und der Hydraulische Abgleich für meine Heizungsanlage wurde zügig erstellt.
Rendsburg 04331 / 830844
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