Ob Neubau, Neuvermietung, Verpachtung oder Verkauf eines Gebäudes: In allen Fällen wird ein Energieausweis benötigt. Hierbei unterscheidet man zwei Typen – den Energieverbrauchs- und den Energiebedarfsausweis. Beim Energiebedarfsausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Diese Bedingungen sind immer gleich und die Resultate des Ausweises unabhängig von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. So lassen sich mit den Werten des bedarfsorientierten Energieausweises die energetische Qualitäten verschiedener Objekte vergleichen.
Die Basis des Energieverbrauchsausweises bilden die durchschnittlichen klimabereinigten Energieverbräuche der letzten drei Kalender- oder Verbrauchsjahre einer Immobilie. In diesem Fall errechnen sich die ausgewiesenen Werte ganz wesentlich aus den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner. Aufgrund des geringeren Aufwandes bei der Erstellung des Ausweises ist der Verbrauchsausweis deutlich günstiger als der Bedarfsausweis. Sowohl beim Energiebedarfsausweis als auch beim Enbergieverbrauchsausweis gehören qualifizierte, für das Gebäude geltende Modernisierungsempfehlungen zum Leistungsumfang von ConsulTherma.
Im Falle eines Verkaufs oder einer Neuvermietung / Verpachtung ist ein Energieverbrauchsausweis ausreichend, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
In allen anderen Fällen ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises erforderlich. Für Nichtwohngebäude ist generell die Ausstellung eines Energieverbrauchsausweises möglich.
Nutzen des Energiebedarfsausweises:
Nicht nur beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie ist ein Energieausweis vonnöten. Er bietet ebenfalls zahlreiche Vorteile, wenn Sie die energetische Modernisierung oder Sanierung Ihres Hauses planen.
In jedem Fall sollte man nicht planlos vorgehen, sondern zunächst eine fundierte Analyse seines Hauses durch ConsulTherma erstellen lassen. Der Energiebedarfsausweis ist in diesem Fall das passende Instrument hierfür.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
Immer wieder sprechen uns unsere Kunden auf Sinn und Zweck eines Energieausweises an und haben viele Fragen. Eine Auswahl haben wir hier in unseren FAQs zusammengestellt.
Mittels Energieausweis erhalten Sie Auskunft über den Energiebedarf eines Hauses in Bezug auf Heizung und Warmwasserbereitung. Außerdem informiert er über die energetische Qualität der Gebäudehülle. Der Energieausweis wurde EU-weit eingeführt. So ist es möglich, verschiedene Gebäude hinsichtlich ihres individuellen Energieverbrauchs zu vergleichen.
Wird das Objekt zukünftig hohe oder niedrige Betriebskosten haben? Anhand des Energieausweises lässt sich dies abschätzen – ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Unterzeichnung eines Miet- oder Kaufvertrages.
Der Energieausweis sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf bei Neuvermietung oder Verkauf einen Wettbewerbsvorteil. Ferner bewertet der Energieausweis die energetische Qualität der Immobilie, zeigt beispielsweise Schwachstellen bei der Gebäudehülle wie auch der Anlagentechnik auf und dient als Grundlage für energetische Modernisierungsempfehlungen.
Kauf- und Miet-Interessenten muss nach Energieeinsparverordnung grundsätzlich ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Als Verkäufer müssen Sie dem Käufer nach Vertragsschluss den Energieausweis als Original oder Kopie unverzüglich übergeben. In vielen Fällen wird der Energieausweis Bestandteil des Kaufvertrages. Allerdings muss nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und können genau so lange verwendet werden – sofern das Gebäude nicht verändert wird.
Kauf- und Mietinteressenten haben auch Anspruch darauf, bei Besichtigung des Hauses eine Kopie des Ausweises vorgelegt zu bekommen, um den Energiebedarf in Ruhe überprüfen zu können.
Wenn Sie – oder Ihr Makler – eine kommerzielle Anzeige schalten, müssen Sie, wie von der EnEV gefordert, bestimmte Energiekennwerte angeben. Im neuen § 16a (Pflichtangaben in Immobilienanzeigen) regelt die EnEV 2014, welche Angaben in der Anzeige zu veröffentlichen sind:
Ziel des Energieausweises ist die Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden. Der Energieausweis soll den Energiebedarf sichtbar machen und mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt schaffen.
Ein Energieausweis ist grundsätzlich für alle regelmäßig beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie öffentlich, kommunal, gewerblich oder industriell genutzte Gebäude und Hallen. Ausnahmen stellen u. a. Baudenkmäler, Gewächshäuser, Ferienhäuser, deren Nutzung maximal vier Monate im Jahr beträgt, Baudenkmäler und Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche dar.
Ja. Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Bewertet werden die Qualität der Außenhülle (Fassade, Mauerwerk, Fenster, Dach etc.) sowie der Heizungsanlage. Diese Werte beziehen sich auf das gesamte Gebäude.
Nein – dazu sind Sie nicht verpflichtet, denn der Energieausweis dient einzig der Information und nicht der Handlungsanweisung. Dennoch sollten Sie die Modernisierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere, wenn ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch festgestellt wird, können durch entsprechende Modernisierungsmaßnahmen die Umwelt und der eigene Geldbeutel spürbar entlastet werden.
Das Team von ConsulTherma ist gerne für Sie da und berät Sie persönlich zum Thema Energieausweis sowie zahlreiche weitere Leistungen rund um mögliche Förderungen, Photovoltaik und vieles mehr.
Zum Seitenanfang